Impressum

Erdmann Financial Management GmbH

Westfalenstr. 41
58636 Iserlohn

Telefon
+49 (0) 23 71 – 9 19 59-10
Telefax
+49 (0) 23 71 – 9 19 59-11
E-Mail
info@erdmanngmbh.de
Internet
www.erdmanngmbh.de

Steuer-Nr.
328/5820/0616
USt.-Id.-Nr.
DE 213 818 406

Geschäftsführer:
Sven Häseler
Gabriele Schnapp
Karsten Schnapp
Handelsregister
HRB 2467
Gerichtsstand
Amtsgericht Iserlohn

Tätigkeit als Versicherungsmakler nach
§ 34d Abs.1 GewO

Das Unternehmen ist unter anderem als Versicherungsmakler tätig. Der Schwerpunkt der Beratung und Vermittlung liegt im Bereich Vorsorge (Alters- und Risikovorsorge sowie Absicherung der Arbeitskraft). Es erfolgt keine Beratung oder Vermittlung von klassischen Sachversicherungsprodukten.

Vermittlerregisternummer

D-FJ1W-NLFPA-32

Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler nach
§ 34f Abs.1 GewO

Das Unternehmen ist unter anderem als Finanzanlagenvermittler tätig. Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG sowie den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Investment- / sonstigen offenen Fonds gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO und geschlossenen Fonds (KG) gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO.

Vermittlerregisternummer

D-F-130-AU23-84

Tätigkeit als Immobiliendarlehensvermittler nach

§ 34i Abs.1 Satz 1 GewO

Das Unternehmen ist unter anderem als Immobiliendarlehensvermittler tätig.

Vermittlerregisternummer

D-W-130-KB5T-92

Zuständige Erlaubnisbehörde für die Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliendarlehensvermittlung:

Südwestfälische Industrie- und
Handelskammer zu Hagen
Bahnhofstraße 18
58095 Hagen

Telefon
+49 (0) 23 31 – 39 9 0
Telefax
+49 (0) 23 31 – 13 58 6
Internet
www.hagen.ihk.de
Das Vermittlerregister wird geführt bei:

Deutscher Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon
+49 (0) 180 – 60 05 85 0*
Telefax
+49 (0) 30 – 20 30 81 00 0
Internet
www.vermittlerregister.info

www.dihk.de

* gebührenpflichtige Nummer (0,20 Euro pro Anruf aus
dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent pro Anruf aus Mobilfunknetzen)
Zuständige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten bzgl.
Versicherungen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Telefon
+49 (0) 18 04 – 22 44 24*
Telefax
+49 (0) 18 04 – 22 44 25*
Internet
www.versicherungsombudsmann.de

* gebührenpflichtige Nummer (0,20 Euro pro Anruf aus
dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/min. aus Mobilfunknetzen)

Zuständige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten bzgl.
Inestmentfonds:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schlichtungsstelle nach dem Investmentgesetz
– Referat Q 21 –
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Telefon
+49 (0) 228 – 4108 – 0
Telefax
+49 (0) 228 – 4108 – 62299
Internet
www.schlichtungsstelle-investment@bafin.de.

Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Stimmrechten oder Kapital eines Versicherungsunternehmens, einer Investment- oder einer sonstigen Fondsgesellschaft. Ein Versicherungsunternehmen, eine Investmentgesellschaft oder eine sonstige Fondsgesellschaft halten keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen an Stimmrechten oder Kapital der Gesellschaft.

Zusätzliche Genehmigungen
Die Erlaubnis nach § 34 c GewO wurde durch Märkischer Kreis, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid erteilt.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Stand der Internetseite

01.03.2021
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