Vorsorge für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Berufsunfähigkeit und Tod sind als „echte“ Risiken einzustufen, da weder ihr Eintritt noch der Zeitpunkt des Eintritts bekannt oder berechenbar sind. Die hieraus resultierenden Verpflichtungen sollten insofern durch entsprechende, im Bedarfsfall sofort leistende Versicherungen abgedeckt werden. Hier bietet sich eine Risikolebensversicherung mit sinkender Todesfallleistung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) an. Eine sinkende Todesfallleistung ist insofern möglich als über die Jahre ergänzend die bis dahin angesparten Investmentanlagen zur Verfügung stehen.

Anders als die vorgenannten Risiken lässt sich der Rentenbeginn exakt voraus berechnen und insofern handelt es sich auch nicht um ein zu versicherndes Risiko, sondern um die Bereitstellung eines Kapitalbetrages zu einem bestimmten Zeitpunkt, die zum Beispiel auch über einen Investmentsparplan erfolgen könnte.

Die kombinierte Rückdeckung von Versorgungszusagen durch Investmentfonds mit Risikoversicherungen nutzt die Vorteile beider Absicherungsmedien: kostengünstige Absicherung der schwer kalkulierbaren vorzeitigen Risiken sowie ertragsstarke und steuerbegünstigte Ausfinanzierung der Altersvorsorgeleistungen.

 
 
       
       
       
       

Für Unternehmer ist eine zusätzliche Absicherung für das Rentenalter besonders wichtig. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind – wenn überhaupt – nur in geringem Umfang vorhanden. Sie reichen bei weitem nicht aus, um – nach Wegfall der Aktivbezüge – den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Andererseits bietet sich diesem Personenkreis die Möglichkeit, steuerliche Vorteile im Rahmen der Altersvorsorge zu erzielen.

Ein äußerst beliebter und effektiver Weg ist die Erteilung einer rückgedeckten Pensionszusage. Für diese Verpflichtung werden vor Eintritt des Versorgungsfalles im Unternehmen gewinnmindernde Rückstellungen gebildet, die zwar helfen, Steuern zu sparen, aber nicht die später benötigte Liquidität bereitstellen.

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, sich mit der Frage der Rückdeckung intensiv auseinander zu setzen und neben der „klassischen“ Rückdeckung durch Lebens- oder Rentenver-sicherungen auch Alternativen zu prüfen, um das für die Altersversorgung benötigte Kapital möglichst liquiditätsschonend anzusparen.

Für eine – gerade bei jüngeren Begünstigten einer Versorgungs-zusage – besonders ertragreiche und kostengünstige Finanzierung wird der reine Sparvorgang für die Alterssicherung von der Risikoabsicherung getrennt.