Berufsunfähigkeit und Tod sind als „echte“
Risiken einzustufen, da weder ihr Eintritt noch der Zeitpunkt des Eintritts
bekannt oder berechenbar sind. Die hieraus resultierenden Verpflichtungen
sollten insofern durch entsprechende, im Bedarfsfall sofort leistende
Versicherungen abgedeckt werden. Hier bietet sich eine Risikolebensversicherung
mit sinkender Todesfallleistung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
(BUZ) an. Eine sinkende Todesfallleistung ist insofern möglich
als über die Jahre ergänzend die bis dahin angesparten Investmentanlagen
zur Verfügung stehen. |
Für Unternehmer ist eine zusätzliche Absicherung für das Rentenalter
besonders wichtig. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung
sind – wenn überhaupt – nur in geringem Umfang vorhanden.
Sie reichen bei weitem nicht aus, um – nach Wegfall der Aktivbezüge
– den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Andererseits bietet sich diesem Personenkreis die Möglichkeit, steuerliche
Vorteile im Rahmen der Altersvorsorge zu erzielen.
Ein äußerst beliebter und effektiver Weg ist die Erteilung einer
rückgedeckten Pensionszusage. Für diese Verpflichtung werden vor
Eintritt des Versorgungsfalles im Unternehmen gewinnmindernde Rückstellungen
gebildet, die zwar helfen, Steuern zu sparen, aber nicht die später benötigte
Liquidität bereitstellen.
Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, sich mit der Frage der Rückdeckung
intensiv auseinander zu setzen und neben der „klassischen“ Rückdeckung
durch Lebens- oder Rentenver-sicherungen auch Alternativen zu prüfen,
um das für die Altersversorgung benötigte Kapital möglichst
liquiditätsschonend anzusparen.
Für eine – gerade bei jüngeren Begünstigten einer Versorgungs-zusage
– besonders ertragreiche und kostengünstige Finanzierung wird der
reine Sparvorgang für die Alterssicherung von der Risikoabsicherung getrennt.