Klassische KLV / RV

der 1990er Jahre von vielen Versicherern deutlich ausgeweitet worden war, was sich inzwischen für einzelne Gesellschaften als Belastung auswirkt (stille Lasten in vielen Bilanzen, reduzierte Überschussbeteiligungen für die Versicherten).

Die KLV bietet eine Garantieverzinsung von 2,25%, hinzu kommen prognostizierte und jederzeit änderbare Überschuss- und – je nach Ausgestaltung – Schlussgewinnbeteiligungen. Im Bereich der Risikoabsicherung können – je nach Anbieter und Produkt – Lebensrisiken wie Tod, Unfall oder Berufsunfähigkeit mitversichert werden.

Die klassische Rentenversicherung (RV) ähnelt im Grundsatz der KLV, ist aber auf die Vorsorge für das eigene Alter ausgerichtet. Allerdings kann der Versicherungsnehmer bis kurz vor Fälligkeit entscheiden, ob tatsächlich eine Rente gezahlt werden soll oder doch die bei Altverträgen steuerfreie Kapitalabfindung (identische Voraussetzungen wie bei der KLV mit Ausnahme des fehlenden Todesfallschutzes) gewählt wird. Folglich müssen auch keine Gesundheitsfragen beantwortet werden und die Renditen sind in der Regel etwas besser als bei Kapitallebensversicherungen gleichen Beitrags und gleicher Laufzeit. Beides gilt nicht mehr, wenn Zusatzversicherungen wie eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-rente oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden sollen, was aber grundsätzlich möglich ist.

Die kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) war bis Ende 2004 in Deutschland immer noch das am weitesten verbreitete und bekannteste Absicherungs- und Vorsorgeinstrument, bei dem der Sparvorgang mit einer Risikoabsicherung kombinierbar war.

Seit Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes im Bundesrat am 11. Juni 2004 stand fest, dass das Steuerprivileg für Kapital-Lebensversicherungen nur für Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, gilt.
Nur bei diesen ist unter folgenden Mindestvoraussetzungen der Zufluss der Ablaufleistung beim Begünstigten noch steuerfrei:
• mindestens 5 Jahre laufende Beitragszahlung
• bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und
• einer Mindesttodesfallsumme von 60% der Versicherungssumme

Erträge aus nach dem 01.01.2005 policierten Lebens-/Rentenver-sicherungsverträgen werden voll besteuert. Es sind lediglich die Verträge, die mindestens 12 Jahre gelaufen sind und erst nach Vollendung des 60.ten Lebensjahres zur Auszahlung kommen noch insofern privilegiert, als ihre Erträge nur zu 50% der Steuer unterliegen.

Die Beiträge werden von dem Versicherer in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und zu einem geringen Teil in Aktien investiert, wobei letzterer in den Jahren des Börsenbooms Ende