BRITISCHE LEBENSVERSICHERUNGEN

Der frühere Nachteil der fehlenden Steuerfreiheit der Auszahlung besteht seit Öffnung des EU-Binnenmarktes in 1994 nicht mehr. Die in Deutschland angebotenen Produkte englischer Gesellschaften sind in der Regel an die deutschen Bestimmungen angepasst und haben die Zulassung durch das deutsche Bundesaufsichtsamt. Somit sind Auszahlungen aus diesen Versicherungen nach heutiger Rechtslage unter den gleichen Voraussetzungen wie bei deutschen Lebensversicherungen ebenfalls steuerfrei.

Darüber hinaus können Beiträge zu britischen Lebensversicherungen als sogenannte Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden Höchstbeträge steuersparend beim Finanzamt geltend gemacht werden, was bei deutschen fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht möglich ist.

Für weitergehende Informationen klicken Sie bitte hier.

Britische Lebensversicherungen vereinen die Vorteile der klassischen deutschen Kapitallebensversicherung (Garantieverzinsung) mit denen einer Fondspolice (gute Renditechancen).

Im Gegensatz zur deutschen fondsgebundenen Police haben die Versicherten der englischen Versicherungen die Garantie, dass der Wert der Anteile nie fallen kann. Vorhersagen über zukünftige Erträge sind auch bei englischen Policen selbstverständlich nicht möglich, aber einmal zugeteilte Jahresdividenden können – unabhängig von der weiteren Entwicklung der Kapitalmärkte - nicht mehr verfallen.

Britische Versicherer dürfen im Gegensatz zur deutschen Konkurrenz, keine Reserven zu Lasten der Kunden bilden, so dass langfristig faire und gute Ertragschancen bestehen.