Betriebliche Altersvorsorge

• endgültige Festlegung des/der Durchführungswege
• Mitarbeiterinformationsveranstaltung
• persönliche Beratung des einzelnen Mitarbeiters

Grundsätzlich bestehen folgende Durchführungswege:
Direktzusage / Pensionszusage
Unterstützungskasse
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds

Selbstverständlich können wir als unabhängiger Makler auf alle Durchführungswege und ein breitgefächertes Angebot von fast allen Versicherungsgesellschaften zurückgreifen.

Darüber hinaus beraten wir auch über interessante Möglichkeiten im Bereich der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vorsorge und unterstützen bei der Einrichtung von Deferred-Compensation- und Lebensarbeitszeit-Modellen.

 

Die gesetzliche Rente wird zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter nicht ausreichen. Ergänzende Vorsorge im privaten Bereich oder aber in betrieblich organisierter Form ist erforderlich. Seit 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, aus seinem Bruttoentgelt bis zu 4% der Beitragsbemessungs-grenze pro Jahr in einen der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zu investieren. Dies sind für das Gesamtjahr 2009 bis zu Euro 2.592,- pro Arbeitnehmer. Die Umwandlung bietet Steuervorteile für den Arbeitnehmer und erfolgt für Verdiener innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen in allen Durchführungswegen sozialversicherungsfrei. Für den seit 01.01.2005 - mit Wegfall der Pauschalbesteuerung in der Dirkektversicherung für Neuverträge - zusätzlich möglichen Umwandlungsbetrag in Höhe von € 1.800,-- gilt Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 63 EstG, aber Sozialversicherungspflicht.

Unsere Unterstützung bei der Einrichtung einer bAV-Lösung im Unternehmen erstreckt sich über folgende Schritte:
• Auswahl des/der unternehmensindividuellen Durchführungswege
• Einbindung der Arbeitnehmervertreter in die Gespräche
• Vergleich der Produktangebote verschiedener Anbieter