controlling & reporting
Trennung von alt- und neubeständen

Der Anleger hat keine Wahl. Wenn Anleger selbst entscheiden möchten, ob sie die steuerfreien oder steuerpflichtigen Anteile zuerst verkaufen, bietet sich an, Investments nach altem und neuen Steuerrecht getrennt voneinander zu verwahren. Das Zweitdepot wird interessant. Denn die Anwendung des Fifo-Verfahrens erfolgt depotbezogen – auch dann, wenn man zwei Depots bei ein und derselben Bank führt.
 

Bei der steuerlichen Betrachtung eines Verkaufs richtet sich der Fiskus schon heute nach dem allgemein gültigen Fifo-Verfahren (first in, first out). Es gelten also die Anteile als zuerst verkauft, die zuerst angeschafft wurden. Das gilt auch unter der Abgeltungssteuer weiter: Bei Verwahrung sämtlicher über Jahre angeschaffter Fondsanteile in einem Depot gelten dann bei Verkauf in der Zukunft die Altanteile stets als zuerst veräußert.