controlling & reporting
Trennung von alt- und neubeständen
| Der Anleger hat keine Wahl. Wenn
Anleger selbst entscheiden möchten, ob sie die steuerfreien oder
steuerpflichtigen Anteile zuerst verkaufen, bietet sich an, Investments
nach altem und neuen Steuerrecht getrennt voneinander zu verwahren. Das
Zweitdepot wird interessant. Denn die Anwendung des Fifo-Verfahrens erfolgt
depotbezogen – auch dann, wenn man zwei Depots bei ein und derselben
Bank führt. |
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Bei der steuerlichen Betrachtung eines Verkaufs richtet sich
der Fiskus schon heute nach dem allgemein gültigen Fifo-Verfahren (first
in, first out). Es gelten also die Anteile als zuerst verkauft, die zuerst
angeschafft wurden. Das gilt auch unter der Abgeltungssteuer weiter: Bei Verwahrung
sämtlicher über Jahre angeschaffter Fondsanteile in einem Depot
gelten dann bei Verkauf in der Zukunft die Altanteile stets als zuerst veräußert.