controlling & reporting
Belegwesen/Aufbereitung der steuerlichen Daten
| Thesaurierende Investmentfonds Bei thesaurierenden Investmentfonds erfassen wir jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge. Bei einem Verkauf von Anteilen sind die nicht ausgeschütteten Erträge im Verkaufskurs enthalten. Da die ausschüttungsgleichen Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) jedoch schon jährlich vom Anleger versteuert werden, kann es zunächst zu einer Doppelbelastung kommen. Die Depotbank besteuert die Gewinne generell, ohne zu berücksichtigen, was der Anleger bereits über seine Steuererklärung abgerechnet hat. Eine Korrektur erfolgt anhand der Originalbelege über die Steuererklärung für das Jahr, in dem der Anleger verkauft hat. Die dafür benötigten Daten und die erforderlichen Belege stehen auch nach Jahren bei uns bereit. Eine Doppelbesteuerung der Kapitalerträge kann vermieden werden. |
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Wegfall der Jahresbescheinigung
Ab 2009 entfällt die Jahresbescheinigung, da die Banken die Abgaben im
„Normalfall“ sofort an der Quelle abziehen. Es ist also nur noch
sehr schwierig nachzuvollziehen, welche Erträge versteuert, ob gezahlte
Stückzinsen und Zwischengewinne als negative Einnahmen berücksichtigt
oder ob die Verlustverrechnungsmöglichkeiten korrekt angewandt wurden.
Anleger müssen zukünftig bei jeder Auszahlung darauf achten, dass
das Institut die Steuer nicht zu hoch berechnet hat.
Wenngleich die bisher von den Banken ausgestellten Jahresbescheinigungen oftmals
fehlerhaft waren, kann der Anleger ab 2009 die Transaktionen ohne vorliegende
Unterlagen kaum noch nachvollziehen.
Im Rahmen unseres Controlling erfassen wir alle steuerlichen Daten und anfallenden
Erträge für den Anleger. Somit kann die einbehaltene Steuer der
depotführenden Bank leicht nachvollzogen und geprüft werden. Sofern
die Angabe in der Steuererklärung erforderlich werden sollte, stehen
die benötigten Daten jederzeit zur Verfügung.