controlling & reporting
Belegwesen/Aufbereitung der steuerlichen Daten

Thesaurierende Investmentfonds

Bei thesaurierenden Investmentfonds erfassen wir jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge. Bei einem Verkauf von Anteilen sind die nicht ausgeschütteten Erträge im Verkaufskurs enthalten. Da die ausschüttungsgleichen Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) jedoch schon jährlich vom Anleger versteuert werden, kann es zunächst zu einer Doppelbelastung kommen. Die Depotbank besteuert die Gewinne generell, ohne zu berücksichtigen, was der Anleger bereits über seine Steuererklärung abgerechnet hat.

Eine Korrektur erfolgt anhand der Originalbelege über die Steuererklärung für das Jahr, in dem der Anleger verkauft hat. Die dafür benötigten Daten und die erforderlichen Belege stehen auch nach Jahren bei uns bereit. Eine Doppelbesteuerung der Kapitalerträge kann vermieden werden.


 

Wegfall der Jahresbescheinigung

Ab 2009 entfällt die Jahresbescheinigung, da die Banken die Abgaben im „Normalfall“ sofort an der Quelle abziehen. Es ist also nur noch sehr schwierig nachzuvollziehen, welche Erträge versteuert, ob gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne als negative Einnahmen berücksichtigt oder ob die Verlustverrechnungsmöglichkeiten korrekt angewandt wurden. Anleger müssen zukünftig bei jeder Auszahlung darauf achten, dass das Institut die Steuer nicht zu hoch berechnet hat.

Wenngleich die bisher von den Banken ausgestellten Jahresbescheinigungen oftmals fehlerhaft waren, kann der Anleger ab 2009 die Transaktionen ohne vorliegende Unterlagen kaum noch nachvollziehen.

Im Rahmen unseres Controlling erfassen wir alle steuerlichen Daten und anfallenden Erträge für den Anleger. Somit kann die einbehaltene Steuer der depotführenden Bank leicht nachvollzogen und geprüft werden. Sofern die Angabe in der Steuererklärung erforderlich werden sollte, stehen die benötigten Daten jederzeit zur Verfügung.