abgeltungsteuer
Die wichtigsten Fakten
| • | Die Verrechnungsmöglichkeit für Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen wurden eingeschränkt. | |
| • | Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Investmentfonds-anteilen, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben wurden, können nach Ablauf der einjährigen Haltefrist zu einem beliebigen Zeitpunkt steuerfrei realisiert werden (Ausnahme: Zertifikate). | |
| Die
Einführung der Abgeltungsteuer begünstigt |
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| • | Seit 1. Januar 2009 sind sämtliche Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden, private Veräußerungsgewinne, etc.) unabhängig von der Haltedauer mit einheitlich 25% Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu besteuern: | |
| - | das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde gestrichen: damit müssen zukünftig 100% der Dividenden und Aktienkursgewinne versteuert werden. | |
| - | die Spekulationsfrist von einem Jahr wurde aufgehoben:. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften erfolgt unabhängig von der Haltedauer beim Anleger. |
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| - | Transaktionen, die innerhalb von Fonds getätigt werden, bleiben von der Abgeltungsteuer befreit. | |
| • | Anfallende Werbungskosten können 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. | |
| - | Werbungskostenpauschale und Sparerfreibetrag wurden zu dem so genannten Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst (801 € bzw. 1.602 € bei einer Zusammenveranlagung). Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich. | |
| - | Die jährlichen Vermögensverwaltungsgebühren können dem Vermögensverwaltungsfonds entnommen werden und bleiben dadurch indirekt steuerlich abzugsfähig. | |