abgeltungsteuer
Die wichtigsten Fakten

Die Verrechnungsmöglichkeit für Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen wurden eingeschränkt.
   
Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Investmentfonds-anteilen, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben wurden, können nach Ablauf der einjährigen Haltefrist zu einem beliebigen Zeitpunkt steuerfrei realisiert werden (Ausnahme: Zertifikate).
   
   
   

Die Einführung der Abgeltungsteuer begünstigt
zukünftig die Anlagen in Investmentfonds.

 

 

Seit 1. Januar 2009 sind sämtliche Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden, private Veräußerungsgewinne, etc.) unabhängig von der Haltedauer mit einheitlich 25% Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu besteuern:
   
  - das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde gestrichen: damit müssen zukünftig 100% der Dividenden und Aktienkursgewinne versteuert werden.
   
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die Spekulationsfrist von einem Jahr wurde aufgehoben:. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften erfolgt unabhängig von der Haltedauer beim Anleger.

   
  - Transaktionen, die innerhalb von Fonds getätigt werden, bleiben von der Abgeltungsteuer befreit.
   
Anfallende Werbungskosten können 2009 nicht mehr geltend gemacht werden.
   
  - Werbungskostenpauschale und Sparerfreibetrag wurden zu dem so genannten Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst (801 € bzw. 1.602 € bei einer Zusammenveranlagung). Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich.
   
  - Die jährlichen Vermögensverwaltungsgebühren können dem Vermögensverwaltungsfonds entnommen werden und bleiben dadurch indirekt steuerlich abzugsfähig.